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Gebrauchtwagenkauf Rechte und Pflichten

Der BGH stärkt die Rechte der Käufer

Die Rechte und Pflichten beim Gebrauchtwagenkauf in Deutschland

Gebrauchtwagen kaufen mit mehr Sicherheit

Gewerbliche Verkäufer (Händler) sind zu einer 2-jährigen Gewährleistung (Garantie) gesetzlich verpflichtet, dürfen diese aber vertraglich auf 1 Jahr verkürzen. Die Gewährleistung gilt für den fehlerfreien und nicht mängelbehafteten Zustand des Gebrauchtwagen bei der Übergabe. Der Verkäufer haftet nicht für den Verschleiss im Laufe des Gebrauchs durch den Käufer. Auch sind spätere Schäden wegen fehlerhaftem Gebrauch durch den Käufer, zum Beispiel nach Tuning des Motors durch den Käufer ausgeschlossen. Wenn Sie einen Gebrauchtwagen kaufen von privat wird eine Gewährleistung meist ganz ausgeschlossen. Das heisst aber nicht, dass der Verkäufer falsche Angaben zum Zustand des Fahrzeuges machen darf. Natürlich sind auch Privatleute, wenn Sie ein Fahrzeug verkaufen, verplichtet, wahre und vollständige Angaben uber Unfälle und andere Vorschäden zu machen. Dies hat der BGH in seinem Urteil vom 12. März 2008 festgestellt.

BGH Urteil vom 12. März 2008

Aktuell hat der BGH entschieden, dass der Käufer eines Gebrauchwagens vom Kauf zurücktreten kann, wenn ihm verschwiegen worden ist, dass das Fahrzeug einen Unfall hatte. Grundsätzlich haften Verkäufer von Gebrauchtwagen laut BGH für die Qualität von Unfallautos. Dem Urteil zufolge gilt ein Unfallwagen auch dann als mangelhaft, wenn er nur einen Blechschaden davongetragen hat. Ausgeschlossen ist eine Rückgabe des Fahrzeugs lediglich bei ganz geringfügigen Bagatellschäden. Ein Verweis des Händlers auf Angaben des Vorbesitzers, der Wagen sei unfallfrei, hat dem Karlsruher Gericht zufolge keine rechtliche Bedeutung Aktenzeichen: VIII ZR 253/05 vom 12. März 2008. Deutlicher als in früheren Urteilen stellte der BGH klar, dass selbst kleinere Schäden ohne weitergehende Folgen das Auto zum mangelhaften Unfallwagen machen. Weil ein solcher Mangel nicht behoben werden kann, darf der Käufer vom Vertrag zurücktreten, ohne den Händler zur Nachbesserung aufzufordern. Mit seinem Urteil gab der BGH einem Autokäufer Recht, dessen drei Jahre alter und 25.000 Euro teurer Gebrauchtwagen wegen eines Unfalls an der Heckklappe eingebeult war - was er aber erst beim Weiterverkauf bemerkte.


Im Streitfall muss der Verkäufer beweisen, dass Mängel zum Zeitpunkt der Übergabe nicht bestanden haben und seine Angaben zu Vorschäden korrekt waren. So steht es jedenfalls auf dem Papier einiger Gerichtsurteile. Doch in der Praxis ist es besser, vor dem Kaufvertrag selbst genau abzuklären, ob das gebraucte Fahrzeug ohne Mängel ist. Und wenn es trotz aller Umsicht Probleme geben sollte, so hilft nur eine gute Rechtsschutzversicherung um bei allem Ärger wenigstens keine zusätzliche Kosten zu haben.

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